Häufig gestellte Fragen

Gibt es Kontraindikationen?

Die Osteopathie ist eine sanfte Behandlungsmethode und wird individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse des Patienten angepasst. Daher gibt es in der Regel keine Gegenanzeigen bzw. Kontraindikationen für eine Behandlung. Eventuelle Risikofaktoren werden zu Beginn in einem ausführlichen Anamnesegespräch persönlich mit Ihnen geklärt.

Können andere Verfahren neben der Osteopathie angewendet werden?

Die Osteopathie schließt die Anwendung anderer Verfahren (schulmedizinisch, psychotherapeutisch oder naturheilkundlich) nicht aus. Mir ist es sogar sehr wichtig, in einem Netzwerk zusammen zu arbeiten, um das gewünschte Behandlungsziel zu erreichen.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

Die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist unterschiedlich geregelt:
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für Osteopathie. Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung durch einen Osteopathen mit anerkannter Ausbildung erfolgt. Als Mitglied des Verbandes der Osteopathen e.V. erfülle ich die geforderten hohen Qualitätsstandards. Bitte beachten Sie, dass manche Kassen eine ärztliche Bescheinigung fordern.
Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dies ist abhängig vom gewählten Tarif, fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer.
Haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese im Rahmen des vereinbarten Tarifs die Kosten.

Welche gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten?

Unter folgendem Link finden Sie eine aktuelle Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen: http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Wie verhält sich Osteopathie zur Schulmedizin?

Osteopathie und Schulmedizin ergänzen einander.

Schulmedizin für begleitende Untersuchungen
Bevor ein Osteopath Körpergewebe behandelt, muss er sicher sein, dass keine Pathologie oder Vorschädigung vorliegt, die einer Behandlung entgegen steht. Dazu wird der Osteopath neben der eingehenden osteopathischen Untersuchung auch auf Befunde zurückgreifen, die mit konventionellen diagnostischen Methoden (z.B. Röntgen, CT, MRT, Labor) erstellt wurden. Im Verdachtsfall wird der Osteopath den Patienten zur genaueren Abklärung an einen Arzt verweisen.

Schulmedizin, wenn sie besser wirkt
Es kann sich herausstellen, dass den Beschwerden eine Erkrankung zugrunde liegt, die sich konventionell besser behandeln lässt. In diesem Fall wird der Osteopath nicht zögern, dem Patienten die Weiterbehandlung bei seinem Arzt oder einem entsprechenden Spezialisten zu empfehlen. Die dazu notwendige Kenntnis der Leistungen verschiedener medizinischer Fachrichtungen ist in Deutschland dadurch sichergestellt, dass Osteopathen eine staatliche Zulassung als Heilpraktiker benötigen.

Schulmedizin in Notfällen
Für Notfälle und akute, schwere Erkrankungen ist die Schulmedizin stets die erste Wahl (mehr dazu im Abschnitt Grenzen der Osteopathie). Auch wenn Körperstrukturen wie Knochen oder Organe schwer geschädigt sind (z.B. durch Unfälle), muss vor einer eventuellen osteopathischen Behandlung eine Abklärung mit schulmedizinischen Mitteln (z.B. Röntgendiagnostik) erfolgen.

Osteopathie in der Schulmedizin
Im orthopädischen Bereich halten Techniken der parietalen Osteopathie bereits seit einiger Zeit Einzug in die Schulmedizin (dort als sogenannte manuelle Medizin). Hier bestehen Überlappungen hinsichtlich der eingesetzten Behandlungsmethoden, es bleiben jedoch große Unterschiede in der Vorgehensweise, dem ganzheitlichen Ansatz und der Spezialisierung.

Was unterscheidet Osteopathie von Chiropraktik / Chirotherapie?

Chiropraktik setzt Behandlungsmethoden ein, die osteopathischen Techniken ähneln. Unterschiede bestehen darin, dass zum Lösen von Blockaden zum Teil stärkere Hebel genutzt werden, was schmerzhaft sein kann und für bestimmte Krankheitsbilder nicht geeignet ist. Wie osteopathische Techniken kann auch die Chiropraktik im Einzelfall hilfreich sein, sie ersetzt jedoch nicht die ganzheitliche osteopathische Untersuchung und Behandlung mit ihrer eingehenden Ursachenforschung.

Was unterscheidet Osteopathie von osteopathischen Techniken?

Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten setzen gelegentlich osteopathische Techniken ein, um beispielsweise einzelne Blockaden zu lösen. Die dabei eingesetzten Methoden stellen einen Ausschnitt der Osteopathie dar, wie er in Kursen kurzer Dauer vermittelt wird. Vergleicht man dies mit Dauer und Umfang einer vollständigen Ausbildung in Osteopathie, liegt nahe: Osteopathische Techniken können im Einzelfall hilfreich sein, sie ersetzen jedoch nicht die ganzheitliche osteopathische Untersuchung und Behandlung mit ihrer eingehenden Ursachenforschung.

Wo liegen die Grenzen der Osteopathie?

Die Osteopathie ist keine Notfallmedizin- sie wird ausschließlich zur Behandlung von Funktionsstörungen eingesetzt. Ein Herzinfarkt beispielsweise gehört in sofortige ärztliche Behandlung. Akute Infektionen (z.B. bakterielle Organentzündungen) werden nicht osteopathisch, sondern konventionell behandelt. Unfallverletzungen, Tumore und andere schwere Erkrankungen benötigen eine ärztliche Versorgung, die gegebenenfalls später durch eine osteopathische Behandlung begleitet werden kann. Psychische Erkrankungen gehören primär in die Hand eines Psychiaters oder Psychotherapeuten, auch hier kann die Osteopathie im Einzelfall ergänzend wirken. Im Fall chronischer oder wiederkehrender Erkrankungen (z.B. chronischer Nasennebenhöhlenentzündung, chronischer Atemwegserkrankungen, chronischer Darmerkrankungen, chronischer oder wiederkehrender Blasenentzündung) kann Osteopathie hingegen eine wirksame Therapieform sein, die in der Regel nach vorheriger schulmedizinischer Abklärung und/oder Therapie zum Einsatz kommt.

Warum brauchen Osteopathen eine Heilpraktiker-Zulassung?

In Deutschland dürfen nur Ärzte und staatlich zugelassene Heilpraktiker selbstständig als Osteopath praktizieren. Masseure oder Physiotherapeuten, die nicht zugleich Arzt oder Heilpraktiker sind, dürfen nur auf Anordnung eines Arztes tätig werden. Wer z.B. als Masseur oder Physiotherapeut selbstständig osteopathische Techniken anbietet, ohne sich an diese Zulassungsvoraussetzungen zu halten, handelt in Deutschland gesetzeswidrig und arbeitet ohne jeglichen Versicherungsschutz.

Wir verwenden Cookies
Wir und unsere Partner verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dabei können personenbezogene Daten wie Browserinformationen erfasst und analysiert werden. Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung zu. Durch Klicken auf „Einstellungen“ können Sie eine individuelle Auswahl treffen und erteilte Einwilligungen für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen  ·  Datenschutzerklärung  ·  Impressum
zurück
Cookie-Einstellungen
Cookies die für den Betrieb der Webseite unbedingt notwendig sind. weitere Details
Website
Verwendungszweck:

Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie vorgesehen nutzen können. Das Cookie »TraminoCartSession« dient zur Speicherung des Warenkorbs und der Gefällt-mir Angaben auf dieser Website. Das Cookie »TraminoSession« dient zur Speicherung einer Usersitzung, falls eine vorhanden ist. Das Cookie »Consent« dient zur Speicherung Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Verwendung der Cookies. Diese Cookies werden von Katrin Wagner-Raaf - Osteopathin und Heilpraktikerin auf Basis des eingestezten Redaktionssystems angeboten. Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Cookies die wir benötigen um den Aufenthalt auf unserer Seite noch besser zugestalten. weitere Details
Externe Videodienste
Verwendungszweck:

Cookies die benötigt werden um YouTube Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Google LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 179 Tage gespeichert.
Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de

Cookies die benötigt werden um Vimeo Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Vimeo LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy